Sanierungssatzungen für unwirksam erklärt, mehrere Eigentümer klagen erfolgreich
„Das OVG Lüneburg hat die Sanierungssatzungen der Stadt Bad Fallingbostel „Stadtumbau Weinberg“ und „Stadtumbau Wiethop“ für unwirksam erklärt.
Die Satzungen sollten die Grundlage für eine weitgehende Umgestaltung zweier ursprünglich von Angehörigen der britischen Streitkräfte bewohnter und nach deren Abzug jedenfalls zum Teil leergefallener Wohnsiedlungen am Rande des Stadtgebiets bilden. Die geplanten Maßnahmen beinhalteten den Abriss eines erheblichen Teils der vorhandenen Mehrfamilien-hausblöcke. Diese sollten im einen Fall („Weinberg“) durch ein Gewerbegebiet, im anderen („Wiethop“) durch kleinere Wohneinheiten ersetzt werden.
Die Antragsteller verfügen über Wohneigentum im einen oder anderen Sanierungsgebiet. Neben Verfahrensfehlern rügen sie, die Stadt habe ihr Interesse am Erhalt ihrer Wohnungen nicht in die Abwägung eingestellt. Sie hätten erhebliche Summen in die Renovierung der Gebäude investiert und diese bereits bei Satzungsbeschluss wieder weitgehend vermietet. Dies habe die Stadt nicht zur Kenntnis genommen. Das OVG Lüneburg ist der Argumentation der Antragsteller in der Sache gefolgt. Die Revision zum BVerwG hat das OVG Lüneburg jeweils nicht zugelassen. (Quelle: PM des OVG Lüneburg Nr. 18/2018 v. 29.05.2018, Entscheidungsdatum: 29.05.2018)